001
Abgabe
Definition
Eine Willenserklärung ist abgegeben, wenn sie vom Erklärenden willentlich so in den Verkehr gebracht wurde, dass unter normalen Umständen mit dem Zugang gerechnet werden kann.
Erläuterung / Hinweis
Der Erklärende muss alles seinerseits Erforderliche getan haben, damit die Erklärung ohne weiteres Zutun dem Empfänger zugehen kann.