A. Anspruch entstanden
Der Anspruch müsste2 entstanden sein. Der Anspruch ist entstanden, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsgrundlage und keine rechtshindernden Einwendungen3 vorliegen.
I. Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage
- Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Anspruchsgrundlage
1. Anspruchsliste / Anspruchsarten
a) Vertragliche Ansprüche
aa) Primärleistungsansprüche
§ 433 I BGB
Prüfungsschema- Wirksamer Kaufvertrag, § 433 BGB
- Anspruchsteller ist Käufer, Anspruchsgegner ist Verkäufer
- Pflichtinhalt: Übergabe und Übereignung der Kaufsache
- Fälligkeit des Anspruchs
- Keine Einwendungen / Einreden
§ 433 II BGB
Prüfungsschema- Wirksamer Kaufvertrag
- Anspruchsteller ist Verkäufer, Anspruchsgegner ist Käufer
- Pflichtinhalt: Zahlung des Kaufpreises und Abnahme
- Fälligkeit
- Keine Einwendungen / Einreden
bb) Sekundäransprüche
(1) Aus Kaufrecht – Mängelrechte des Käufers
§§ 437 Nr. 1, 439 I 1. Fall BGB
Prüfungsschema- Wirksamer Kaufvertrag
- Kein Ausschluss der Gewährleistungsrechte
- Verlangen des Käufers auf Nachbesserung
- Keine Unverhältnismäßigkeit, § 439 IV BGB
§§ 437 Nr. 1, 439 I 2. Fall BGB
Prüfungsschema- Wirksamer Kaufvertrag
- Kein Ausschluss der Gewährleistung
- Verlangen des Käufers auf Ersatzlieferung
- Keine Unverhältnismäßigkeit, § 439 IV BGB
§§ 346 I i.V.m. §§ 437 Nr. 2, 323 I BGB
Prüfungsschema- Wirksamer Kaufvertrag
- Rücktrittsgrund
- Erfolglose Fristsetzung oder Entbehrlichkeit
- Rücktrittserklärung, § 349 BGB
- Kein Ausschluss
§§ 346 I i.V.m. §§ 437 Nr. 2, 326 V BGB
Prüfungsschema- Wirksamer Kaufvertrag
- Unmöglichkeit der Nacherfüllung oder Leistung
- Rücktrittserklärung, § 349 BGB
- Kein Ausschluss
§§ 441 IV 1, 437 Nr. 2 2. Fall BGB
Prüfungsschema- Wirksamer Kaufvertrag
- Minderungslage wie beim Rücktritt
- Minderungserklärung, § 441 I BGB
- Berechnung des geminderten Kaufpreises, § 441 III BGB
§§ 437 Nr. 3 i.V.m. §§ 280, 286 BGB
Prüfungsschema- Mahnung oder Entbehrlichkeit
- Vertretenmüssen
§§ 437 Nr. 3 i.V.m. §§ 280, 281 BGB
Prüfungsschema- Erfolglose Fristsetzung oder Entbehrlichkeit
- Vertretenmüssen
(2) Aus Werkrecht – Mängelrechte des Bestellers
§§ 634 Nr. 1, 635 I 1. Fall BGB
Prüfungsschema- Wirksamer Werkvertrag
- Nacherfüllungsverlangen
- Kein Ausschluss
§§ 634 Nr. 1, 635 I 2. Fall BGB
Prüfungsschema- Wirksamer Werkvertrag
- Verlangen auf Neuherstellung
- Keine Unverhältnismäßigkeit
§ 637 I BGB
Prüfungsschema- Wirksamer Werkvertrag
- Fristsetzung zur Nacherfüllung oder Entbehrlichkeit
- Selbstvornahme des Bestellers
- Erforderliche Aufwendungen
§§ 346 I i.V.m. §§ 634 Nr. 3, 323 I BGB
Prüfungsschema- Wirksamer Werkvertrag
- Fristsetzung oder Entbehrlichkeit
- Rücktrittserklärung
- Kein Ausschluss
§§ 346 I i.V.m. §§ 634 Nr. 3, 326 V BGB
Prüfungsschema- Wirksamer Werkvertrag
- Unmöglichkeit der Nacherfüllung
- Rücktrittserklärung
- Kein Ausschluss
§ 638 IV 1 BGB
Prüfungsschema- Wirksamer Werkvertrag
- Minderungslage
- Minderungserklärung
- Berechnung der Herabsetzung
§§ 634 Nr. 4 i.V.m. §§ 280, 286 BGB
Prüfungsschema- Mahnung oder Entbehrlichkeit
- Vertretenmüssen
§§ 634 Nr. 4 i.V.m. §§ 280, 281 BGB
Prüfungsschema- Erfolglose Fristsetzung oder Entbehrlichkeit
- Vertretenmüssen
(3) Aus Schuldrecht AT
§ 280 I BGB
Prüfungsschema- Vertretenmüssen, § 280 I 2 BGB
- Haftungsausfüllende Kausalität
§§ 280 I, II, 286 BGB
Prüfungsschema- Fälliger und durchsetzbarer Anspruch
- Mahnung oder Entbehrlichkeit
- Nichtleistung trotz Möglichkeit
- Vertretenmüssen
§§ 280 I, III, 281 I 1 1. Fall BGB
Prüfungsschema- Erfolglose Fristsetzung oder Entbehrlichkeit
- Vertretenmüssen
§§ 280 I, III, 281 I 1 2. Fall BGB
Prüfungsschema- Erfolglose Fristsetzung oder Entbehrlichkeit
- Vertretenmüssen
§§ 280 I, III, 283 BGB
Prüfungsschema- Nachträgliche Unmöglichkeit
- Vertretenmüssen
§ 311a II 1. Fall BGB
Prüfungsschema- Vertrag
- Anfängliche Unmöglichkeit
- Kennen oder Kennenmüssen des Schuldners
b) Geschäftsähnliche / vorvertragliche Ansprüche
§ 179 II BGB
Prüfungsschema- Handeln als Vertreter
- Ohne Vertretungsmacht
- Keine Genehmigung des Vertretenen, § 177 BGB
- Inanspruchnahme durch Vertragspartner
- Beschränkung des Umfangs nach § 179 II BGB
§ 122 BGB
Prüfungsschema- Wirksame Anfechtung nach §§ 119, 120 BGB
- Anfechtungsgegner oder Dritter vertraut auf Gültigkeit
- Kein Ausschluss nach § 122 II BGB
§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB
Prüfungsschema- Vertretenmüssen
- Kausalität
c) Dingliche Ansprüche
§ 985 BGB
Prüfungsschema- Anspruchsteller ist Eigentümer
- Anspruchsgegner ist Besitzer
- Kein Recht zum Besitz, § 986 BGB
d) Deliktische Ansprüche
§ 823 I BGB
Prüfungsschema- Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts
- Handlung des Anspruchsgegners
- Rechtswidrigkeit
- Verschulden
§ 831 I BGB
Prüfungsschema- Verrichtungsgehilfe
- Unerlaubte Handlung des Verrichtungsgehilfen
- In Ausführung der Verrichtung
- Kein Exkulpationsbeweis des Geschäftsherrn
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
Prüfungsschema- Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes
- Verletzung einer drittbezogenen Amtspflicht
- Verschulden
- Kein Ausschluss, insbesondere § 839 I 2, III BGB
e) Bereicherungsrechtliche Ansprüche
§ 812 I 1 1. Fall BGB
Prüfungsschema
II. Keine rechtshindernden Einwendungen (= Nichtigkeitsgründe4)
- Willensmängel, §§ 116–118 BGB5
Geschäftsunfähigkeit, §§ 104 ff. BGB6
Prüfungsschema- Abgabe einer Willenserklärung
- Geschäftsunfähigkeit im Zeitpunkt der Abgabe, § 104 BGB
- Rechtsfolge: Nichtigkeit, § 105 I BGB
- Ausnahme: § 105a BGB
Formmangel, § 125 BGB7
Prüfungsschema- Formbedürftiges Rechtsgeschäft
- Nichteinhaltung der gesetzlichen Form
- Keine Heilung
- Rechtsfolge: Nichtigkeit
Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot, § 134 BGB8
Prüfungsschema- Rechtsgeschäft
- Verstoß gegen ein Verbotsgesetz
- Keine abweichende Rechtsfolge
- Rechtsfolge: Nichtigkeit
Sittenwidrigkeit, § 138 BGB9
Prüfungsschema- Rechtsgeschäft
- Sittenwidriger Inhalt, Zweck oder Gesamtcharakter
- Bei § 138 II: Missverhältnis und Ausbeutungslage
- Rechtsfolge: Nichtigkeit
B. Anspruch nicht untergegangen (= keine rechtsvernichtenden Einwendungen / Erlöschensgründe)
Der Anspruch dürfte nicht untergegangen sein. Der Anspruch ist untergegangen, wenn rechtsvernichtende Einwendungen vorliegen.
I. Erfüllung / Erfüllungssurrogate
Erfüllung, § 362 I BGB
Prüfungsschema- Bestehendes Schuldverhältnis
- Bewirken der geschuldeten Leistung
- Leistung an den richtigen Gläubiger
- Leistung durch Schuldner oder tauglichen Dritten
Leistung an Erfüllungs statt, § 364 I BGB
Prüfungsschema- Bestehende Forderung
- Vereinbarung über Leistung an Erfüllungs statt
- Bewirken der Ersatzleistung
- Erlöschen der alten Forderung
Hinterlegung, § 378 BGB
Prüfungsschema- Hinterlegungsgrund
- Ordnungsgemäße Hinterlegung
- Rücknahmeverzicht oder Voraussetzungen der Hinterlegung erfüllt
- Rechtsfolge: Erlöschen
II. Vertrag
Erlass, § 397 BGB
Prüfungsschema- Bestehende Forderung
- Erlassvertrag zwischen Gläubiger und Schuldner
- Wirksamkeit des Vertrags
- Rechtsfolge: Erlöschen der Forderung
Aufhebungsvertrag, § 311 BGB
Prüfungsschema- Bestehendes Schuldverhältnis
- Einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung
- Wirksamkeit
- Rechtsfolge: Beendigung
Schuldübernahme, §§ 414 f. BGB
Prüfungsschema- Bestehende Schuld
- Vertrag über Schuldübernahme
- Erforderliche Zustimmung
- Rechtsfolge nach Art der Übernahme
Abtretung, § 398 BGB
Prüfungsschema- Abtretbare Forderung
- Abtretungsvertrag
- Bestimmbarkeit der Forderung
- Rechtsfolge: Gläubigerwechsel
III. (Ausgeübte) Gestaltungsrechte
-
Anfechtung, § 142 I BGB10
Prüfungsschema- Zulässiger Anfechtungsgegenstand
- Anfechtungserklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner, § 143 I BGB
- Anfechtungsgrund, §§ 119, 120, 123 BGB
- Anfechtungsfrist, §§ 121, 124 BGB
- Kein Ausschluss der Anfechtung, insbesondere § 144 I BGB; Fristausschluss nach § 121 II bzw. § 124 III BGB
Wirkung: Die anfechtbare Willenserklärung ist nach § 142 I BGB als von Anfang an nichtig anzusehen. (Vertraglicher oder gesetzlicher) Rücktritt, § 346 BGB
Prüfungsschema- Rücktrittsrecht
- Rücktrittserklärung, § 349 BGB
- Kein Ausschluss
- Rechtsfolge: Rückgewährschuldverhältnis
Widerruf, § 355 I 2 BGB
Prüfungsschema- Bestehendes Widerrufsrecht
- Ordnungsgemäße Widerrufserklärung
- Fristwahrung
- Rechtsfolge: Rückabwicklung
Aufrechnung, § 389 BGB
Prüfungsschema- Aufrechnungslage, § 387 BGB
- Aufrechnungserklärung, § 388 BGB
- Kein Ausschluss
- Rechtsfolge: Erlöschen der Forderungen, soweit sie sich decken
Kündigung, § 314 BGB
Prüfungsschema- Dauerschuldverhältnis
- Wichtiger Grund
- Abmahnung oder Entbehrlichkeit
- Kündigungserklärung
IV. Tatsächliches Ereignis
Unmöglichkeit (der Leistung), § 275 I BGB; Wegfall der Gegenleistung, § 326 I BGB
Prüfungsschema- Leistungspflicht bestand
- Leistung ist objektiv oder subjektiv unmöglich
- Rechtsfolge: Befreiung von der Leistungspflicht; Gegenleistung entfällt nach § 326 I BGB
Bedingungseintritt, § 158 II BGB
Prüfungsschema- Rechtsgeschäft unter auflösender Bedingung
- Eintritt der Bedingung
- Rechtsfolge: Ende der Rechtswirkungen
Konfusion (Schuldner und Gläubiger werden eine Person)
Prüfungsschema- Forderung und Schuld bestehen
- Vereinigung in einer Person
- Kein Ausnahmetatbestand
- Rechtsfolge: Erlöschen
V. Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB
- Schwerwiegende Veränderung oder Fehlen wesentlicher Umstände
- Geschäftsgrundlage betroffen
- Hypothetisches Element: Vertrag so nicht geschlossen
- Unzumutbarkeit des Festhaltens
- Rechtsfolge: Anpassung, Rücktritt oder Kündigung
C. Anspruch durchsetzbar (= keine rechtshemmenden Einwendungen)
Der Anspruch müsste auch durchsetzbar sein. Der Anspruch ist durchsetzbar, wenn keine rechtshemmenden Einwendungen vorliegen.
I. Dilatorische (vorübergehende)
Einrede des nicht erfüllten Vertrages, § 320 BGB
Prüfungsschema- Gegenseitiger Vertrag
- Fälliger Gegenanspruch des Einredenden
- Eigene Leistung noch nicht bewirkt
- Keine Vorleistungspflicht
Zurückbehaltungsrechte, §§ 1000, 273 BGB
Prüfungsschema § 273 BGB- Gegenseitige Ansprüche aus demselben rechtlichen Verhältnis
- Fälliger Gegenanspruch
- Kein Ausschluss
- Vindikationslage
- Verwendungsersatzanspruch des Besitzers
- Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts
Stundung, §§ 311 I, 241 I BGB
Prüfungsschema- Vereinbarung über Hinausschieben der Fälligkeit
- Wirksame Abrede
- Anspruch derzeit nicht durchsetzbar
II. Peremptorische (dauernde)
Verjährung, § 214 I BGB
Prüfungsschema- Entstandener Anspruch
- Ablauf der einschlägigen Verjährungsfrist
- Beginn der Frist
- Keine oder berücksichtigte Hemmung
- Kein Neubeginn
- Erhebung der Einrede
Mängeleinrede, § 438 IV 2, V BGB
Prüfungsschema- Kaufvertrag und Mangel
- Verjährter Nacherfüllungsanspruch
- Geltendmachung im Rahmen des Gegenanspruchs
Unverhältnismäßigkeitseinrede des Verkäufers, § 439 IV BGB
Prüfungsschema- Nacherfüllungsverlangen
- Unverhältnismäßigkeit der gewählten Art
- Abwägung der gesetzlichen Kriterien
Unverhältnismäßigkeitseinrede des Werkunternehmers, § 635 III BGB
Prüfungsschema- Nacherfüllungsverlangen
- Unverhältnismäßige Kosten
- Abwägung im Einzelfall
Unmöglichkeit, § 275 II, III BGB11
Prüfungsschema § 275 II BGB- Mögliche Leistung
- Grobe Unverhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Leistungsinteresse
- Abwägung unter Beachtung von Treu und Glauben
- Persönlich zu erbringende Leistung
- Unzumutbarkeit bei Abwägung der Interessen
D. Kein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB)
1. Dolo agit
Wer etwas verlangt, das er sofort wieder zurückgeben müsste, handelt treuwidrig.
2. Venire contra factum proprium
Widersprüchliches Verhalten ist unzulässig, wenn das frühere Verhalten beim anderen einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.
3. Unzulässige Rechtsausübung / Schikane
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nach Treu und Glauben ausschließlich oder überwiegend schädigenden Zwecken dient.
4. Verwirkung
Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend macht (Zeitmoment) und der Verpflichtete darauf vertrauen durfte, dass es nicht mehr ausgeübt wird (Umstandsmoment).
5. Weitere Fallkonstellationen
- Verstoß gegen eigene Treuepflichten
- Unzulässige Berufung auf formale Rechtspositionen
- Rechtsmissbräuchliche Verzögerung oder Vereitelung